Pflegeberatung

(Pflegeeinsätze nach § 37.3 SGB XI)

Die Pflegeberatung ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend und dient der Sicherung der Qualität der Pflege und dem Schutz des Pflegebedürftigen vor falscher Pflege.

Jeder kann plötzlich in der Situation stehen dass ein Angehöriger oder eine nahestehende Person gepflegt werden muss. Der erste Blick auf die möglichen Unterstützungsangebote, sowie die Einschätzung der Pflegesituation sind eine zusätzliche Belastung. Wir helfen Ihnen professionell die Situation richtig zu bewerten damit Sie eine angemessene Unterstützung erhalten.

Die Pflegeberatung wird vor Ort durchgeführt, wird von den Pflegekassen getragen und ist somit für Sie kostenlos.

Wenn Sie Ihre Angehörigen selber pflegen und bereits Pflegegeld erhalten, verlangt Ihre Pflegekasse sogar einen verpflichtenden Beratungseinsatz (Pflegeeinsätze nach § 37.3 SGB XI) durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. 


Bei Pflegegrad 1 besteht ein halbjährlich Anspruch auf einen Beratungeinsatz.
Bei Pflegegrad 2 und 3 wird ein halbjährlicher Beratungeinsatz verpflichtend.
Bei Pflegegrad 4 und 5 wird ein vierteljährlicher Beratungeinsatz verpflichtend.

Zur Feststellung des Pflegerades bieten wir einen Fragekatalog zum Download.
Der hier angebotene "Selbstständigkeitsmeter" stellt fast alle Fragen die zur Erfassung des Pflegerades erhoben werden.

Selbstständigkeits­meter

Der Selbstständigkeitsmeter ist ein zwei DIN A4 Seiten umfassender Fragekatalog und hilft bei der Einordnung der Pflegebedürftigkeit.

Logo_MB_Care_weiss_footer.png

Hauptverwaltung
Ambulante Pflege
Wohngemeinschaft


MBCare Pflegedienst GmbH
Am Bugapark 69
45899 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 1772 2504
Fax: 0209 1772 2598
E-Mail: info@mbcare-pflegedienst.de

Copyright © 2024 MB Care Pflegedienst GmbH.
+49 209 977 546 78
&#f3c5 Am Bugapark 69
45899 Gelsenkirchen