Pflegegrad
Mit Pflegegraden wird in Stufen von 1 bis 5 unterteilt wie schwerwiegend eine physische und psychische Beeinträchtigung besteht. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).
Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) prüfen alle neuen Anträge auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs basierend auf einem Punktesystem auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit. Nach Begutachtung entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob sie ihrem Versicherten einen Pflegegrad zubilligt oder den Antrag ablehnt.
Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird zunächst ermittelt welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Auswertung ergibt letztlich den Pflegegrad.
Zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit werden 6 Module mit unterschiedlicher Bewertung herangezogen.
Es gibt 2 weitere Module die für die Planung der Pflege, die Planung der Versorgung sowie die Pflegeberatung wichtig sind. Diese werden jedoch nicht zur Feststellung des Pflegegrades herangezogen.
Die Module in der Übersicht:
- Mobilität (Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Psychosoziale Unterstützung)
- Selbststeuerungskompetenz (z. B. nächtliche Unruhe oder selbstschädigendes Verhalten)
- Fähigkeit zur Selbstversorgung (Grundpflege, Körperpflege, Ernährung)
- Bewältigung von krankeits- und therapiebedingte Anforderungen/Belastungen (Z.B. Medikation, Wundversorgung, Artztbesuche)
- Gestaltung des Alltagslebens (z.B. soziale Kontakte, Gestaltung des Tagesablaufs)
- Außerhäusliche Aktivitäten (Teilnahme an Veranstaltungen und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs)
- Haushaltsführung ( z.B. Einkaufen, Waschen, Kochen)
Pflegeleistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
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Pflegegeld (monatlich) | 0,00 Euro | 316,00 Euro | 545,00 Euro | 728,00 Euro | 901,00 Euro |
Pflegesachleistungen (monatlich), erhöhter Betrag seit 01.01.2022 | 0,00 Euro | 724,00 Euro | 1.363,00 Euro | 1.963,00 Euro | 2.095,00 Euro |
Verhinderungspflege (jährlich) | 0,00 Euro | 1.612,00 Euro | 1.612,00 Euro | 1.612,00 Euro | 1.612,00 Euro |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich) | 125,00 Euro | 125,00 Euro | 125,00 Euro | 125,00 Euro | 125,00 Euro |
Zum Verbrauch best. Pflegehilfsmittel (monatlich) | bis zu 40,00 Euro | bis zu 40,00 Euro | bis zu 40,00 Euro | bis zu 40,00 Euro | bis zu 40,00 Euro |
Hausnotruf (monatlich) | 25,50 Euro | 25,50 Euro | 25,50 Euro | 25,50 Euro | 25,50 Euro |
Wohnraumanpassung (je Gesamtmaßnahme) | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro |