Die Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden.


Durch die ambulante Pflege können unsere Klienten zu Hause Behandlungspflege erhalten.
Die Basis für die Behandlungspflege ist eine ärztlich Verordnung.
Die entstehenden Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Sofern Sie Hilfe im Bereich der Behandlungspflege benötigen, werden diese Kosten von der Krankenkasse übernommen.

zur Behandlungspflege gehört z.B.

  • Medikamente richten
    (täglich oder einmal wöchentlich)
  • Medikamentengabe
    (Wenn Sie dieses nicht mehr selbständig können oder unsicher sind.)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
    (Bedenken Sie bitte dass diese halbjährlich ausgetauscht werden müssen.)
  • Kompressionsverbände
  • Verbandswechsel
  • medizinische Einreibungen
  • Stomaversorgung
  • Blutzuckermessung
  • Insulininjektionen oder Injektionen anderer Art (intramuskulär etc.)
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Ambulante Pflege
Wohngemeinschaft


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