Fragen zur Pflege
Fachbegriffe erklärt:
(Klicken Sie dazu auf die jeweilige Bezeichnung.)
Pflegegrad
Pflegegrad
Mit Pflegegraden wird in 5 Stufen unterteilt wie schwerwiegend eine physische und psychische Beeinträchtigung besteht. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten(Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).Bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird zunächst ermittelt welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Auswertung ergibt letztlich den Pflegegrad.
Zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit werden 6 Module mit unterschiedlicher Bewertung herangezogen.
Es gibt 2 weitere Module die für die Planung der Pflege, die Planung der Versorgung sowie diePflegeberatung wichtig sind. Diese werden jedoch nicht zur Feststellung des Pflegegrades herangezogen.
Die Module in der Übersicht-
- Mobilität (Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Psychosoziale Unterstützung)
- Selbststeuerungskompetenz (z. B. nächtliche Unruhe oder selbstschädigendes Verhalten)
- Fähigkeit zur Selbstversorgung (Grundpflege, Körperpflege, Ernährung)
- Bewältigung von krankeits- und therapiebedingte Anforderungen/Belastungen (Z.B. Medikation, Wundversorgung, Artztbesuche)
- Gestaltung des Alltagslebens (z.B. soziale Kontakte, Gestaltung des Tagesablaufs)
- Außerhäusliche Aktivitäten (Teilnahme an Veranstaltungen und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs)
- Haushaltsführung ( z.B. Einkaufen, Waschen, Kochen)
Pflegegeld
Pflegekasse
Betreuungsleistungen
Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag
MDK – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung