Die Pflegeleistungen
Pflegeleistungen sind alle Leistungen auf die Pflegeversicherte Anspruch haben nachdem Ihr Anspruch anerkannt wurde.
Die Übernahme der Kosten richtet sich nach dem festgelegten Pflegegrad. Pflegeleistungen können rückwirkend bis zum Tag der Antragstellung gewährt werden, sobald der Pflegegrad bewilligt wurde.
Die Pflegeleistungen differenzieren sich hauptsächlich in
- Pflegegeld
- Pflegesachleistung
- Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Tages- und Nachtpflege
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Hilfsmittel
- Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel der Pflege
- Zuschüsse zum Hausnotruf
Liegt ein Pflegegrad vor, werden diese Leistungen bis zum Höchstbetrag des Pflegegrades von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Im Rahmen der Verhinderungspflege kann MB Care die Grundpflege übernehmen.