Die Verhinderungspflege
Pflegebedürftige werden oft von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut. Wenn nun die Angehörigen eine Vertretung benötigen weil sie verhindert sind kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Ob Sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben ist gesetzlich geregelt: § 39 im SGB XI.
Voraussetzung ist jedoch die Einstufung in Pflegegrad 2 bis 5 und dass die bisherige Pflegeperson den Versicherten schon mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Bei Pflegegrad 1 besteht jedoch kein Anspruch auf Verhinderungspflege.
Im Rahmen der Verhinderungspflege kann MB Care die Grundpflege übernehmen.